Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Entsorgungsfachbetrieb Alexander Markowski e.K. (Stand: 06.01.2010)
Wir kümmern uns um – fast – jeden Dreck.
I. Allgemeines
Die Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind. Abweichungen und Sondervereinbarungen gelten nur für den Einzelfall und bedürfen der rechtsverbindlichen, schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen oder sonstige abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt.
II. Angebot und Auftragsannahme
Alle Angebote sind freibleibend. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Ein Vertrag kommt – außer bei Bargeschäften – erst mit Bestätigung der Bestellung durch uns oder durch unsere Lieferung zustande.
III. Preis
Die Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und verstehen sich als Netto-Preise. Die hinzukommende Mehrwertsteuer wird nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geltenden Satz berechnet. Bei Bestellung eines Containers erfolgt dessen Bezahlung bei Anlieferung desselben (Vorkasse) und bei gleichzeitiger Übergabe der Auftragsbestätigung, ansonsten sind erteilte Rechnungen – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – binnen acht Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug besteht die Berechtigung, Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aufgrund von Forderungen des Kunden, die nicht anerkannt wurden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt worden sind. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung tritt Zahlungsverzug ohne Mahnung ein.
IV. Lieferung und Leistung
Lieferung und Versand erfolgen ab dem Geschäftssitz in Sassenberg auf Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht mit der Verladung oder – wenn Abholung vereinbart wird – mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Der Auftraggeber hat bei Anlieferung eines bestellten Containers persönlich anwesend zu sein und den Stellplatz für den Container anzuweisen. Es wird keine Haftung für Schäden – gleich welcher Art – übernommen, die durch das Aufstellen des Containers am angewiesenen Platz entstehen bzw. dort von ihm ausgehen. Ist der Auftraggeber bei Anlieferung des Containers nicht anwesend, ist die Firma Markowski berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die für die Anlieferung entstandenen Kosten geltend zu machen. Der Auftragnehmer bestätigt bei Empfang des Containers, dass dieser sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Für auftretende Schäden am Container während der Standzeit beim Auftraggeber, übernimmt dieser jegliche Haftung für die am Container auftretenden Schäden, unabhängig, ob diese von dem Auftraggeber selbst oder von einem Dritten herbeigeführt worden sind. Die Container dürfen – unabhängig von ihrer Größe – jeweils nur bis zum Rand gefüllt werden, nicht darüber hinaus, da andernfalls die Fa. Markowski berechtigt ist, für jeden angefangenen Kubikmeter 50,- bis 100,- € zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen.
Container je nach Größe, ab 7. Tag Miete pro Tag 0,50 bis 3,- € zzgl. MwSt.
V. Lieferfristen
Die Fa. Markowski ist bemüht, Lieferfristen und Termine nach Möglichkeit einzuhalten, rechtsverbindlich sind diese jedoch nicht. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn steht dem Auftraggeber bei verzögerter, teilweiser oder nicht erfolgter Lieferung nicht zu und wird ausgeschlossen.
VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist in 48336 Sassenberg. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, so ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, 48231 Warendorf.
Die Firma Markowski ist berechtigt, ohne Rücksicht auf die Höhe des Wertes nach ihrer Wahl beim Amtsgericht Warendorf / Gütersloh oder Landgericht Münster / Bielefeld zu klagen.